Gefahrgutschulung
Durch die Gefahrgutschulung an unserer Fahrschule vermitteln wir Berufskraftfahrern den sicheren Umgang mit Gefahrgut-Ladungen jeglicher Art. Gerade Säuren, ätzende Stoffe oder brennbare Flüssigkeiten bedürfen einer gefahrenbewussten Behandlung durch den Berufskraftfahrer. Abhängig von der Beschaffenheit der Gefahrenstoffe und der Komplexibilität des Themas bieten wir unterschiedliche Gefahrgutschulungen an, die speziell auf die Stoffe abgestimmt sind.
Zu den Modulen der Gefahrgutschulung zählen:
- Gefahreneigenschaften der Stoffe
- Allgemeine gesetzliche Vorschriften
- Kennzeichnungsmaßnahmen
- Pflichten und Verantwortlichkeiten
- Fahrverhalten der Fahrzeuge
- Verhalten bei Unfällen
- Unfallbekämpfung
- Feuerlöschübung
Gefahrklassen:
- Klasse 1 - Explosive Stoffe
- Klasse 2 - Gase und gasförmige Stoffe
- Klasse 3 - Entzündbare flüssige Stoffe
- Klasse 4 - Entzündbare feste Stoffe
- Klasse 4.1 - Entzündbare feste Stoffe, selbstzersetzliche Stoffe und desensibilisierte explosive Stoffe
- Klasse 4.2 - Selbstentzündliche Stoffe
- Klasse 4.3 - Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase bilden
- Klasse 5 - Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
- Klasse 5.1 - Entzündend wirkender Stoff
- Klasse 5.2 - Organische Peroxide
- Klasse 6 - Giftige Stoffe
- Klasse 6.1 - Giftige Stoffe
- Klasse 6.2 - Ansteckungsgefährliche Stoffe
- Klasse 7 - Radioaktive Stoffe
- Klasse 8 - Ätzende Stoffe
- Klasse 9 Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Nach erfolgreich durchgeführter Gefahrgutschulung an unserer Fahrschule und abgelegter schriftlichen Erfolgskontrolle, bekommen die Teilnehmer ein Zertifikat - die ADR-Bescheinigung - ausgehändigt.